Schön, wenn wir Sie in unserer Gemeinschaft willkommen heißen dürfen. Wir sind eine
Interessengemeinschaft von Gartenbesitzern, die seit 1936 besteht. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, unsere Gärten über unser eigenes Leitungssystem mit Nutzwasser zu versorgen.
Eine Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, in der Regel im April/Mai/Juni statt. Wir laden Sie ca. 2 Wochen vorher per E-Mail ein.
Zusätzlich folgen noch eine kleine Checkliste und unsere Satzung, all diese Formulare stehen auch als PDF zum Download bereit und können an unsere Mail Adresse
Mail an Nutzwasserversorgung Rohracker 1936
gesendet werden. Wir freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen!
Die Nächste Mitgliederversammlung findet im Jahr 2025 statt
Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Hier und per Mail.
Mitgliedsantrag
Bitte füllen Sie den Mitgliedsantrag und das SEPA-Lastschriftmandat aus und senden beide
Seiten unterschrieben eingescannt per E-Mail an uns zurück.
Wasserzähler
Falls Sie keinen Wasserzähler unserer geforderten Bauart besitzen, bitten wir Sie, diesen ebenfalls zu beantragen. Und senden auch die Seite unterschrieben eingescannt per E-Mail an uns zurück.
Satzung
Der Nutzwasserversorgung Rohracker 1936, Interessengemeinschaft zur Versorgung mit Nutzwasser Gegründet 1936.
Nutzwasserversorgung Rohracker 1936
Interessengemeinschaft zur Versorgung mit Nutzwasser Gegründet 1936
Satzung
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Die Nutzwasserversorgung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke.
3. Mitglieder der Nutzwasserversorgung sind alle Nutzer, die einen berechtigten
Wasseranschluss zur Entnahme von Nutzwasser haben. Es wird unterschieden in
a) Aktive Mitglieder: alle Nutzer, die im Instandhaltungsteam tätig sind und alle
Vorstände
b) Passive Mitglieder: alle weiteren Nutzer mit berechtigtem Wasseranschluss
4. Organe der Nutzwasserversorgung sind:
• die Mitgliederversammlung
• der Vorstand
• das Instandhaltungsteam
5. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden im ersten Halbjahr jeden
Jahres einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann bei Bedarf
durch den Vorsitzenden anberaumt werden. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich beantragt. Eine Einberufung erfolgt schriftlich an sämtliche Mitglieder mit der Tagesordnung spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung.
6. Folgende Tagesordnung muss die ordentliche Mitgliederversammlung beinhalten:
• Berichte des Vorsitzenden, des Kassiers und des Revisors.
• Entlastung des Vorstands.
• Gegebenenfalls Festsetzung der Anschlussgebühren und Abgabepreise.
• alle drei Jahre Wahl des Vorstands und der Revisoren.
• Wünsche und Anträge.
Anträge, die auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden sollen, müssen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden.
7. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und den vom Instandhaltungsteam gewählten Ansprechpartnern für die Mitglieder als Beisitzer, jedoch ohne Stimmrecht. Der Vorsitzende, oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter, vertritt die Nutzwasserversorgung im Rahmen der von ihr gefassten Beschlüsse Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl stattgefunden hat. Die Sitzungen des Vorstands werden vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen einberufen und geleitet. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand ist berechtigt, aus den verfügbaren Mitteln der Nutzwasserversorgung Ausgaben außerhalb der Mitgliederversammlung zu genehmigen.
8. Die Sitzungen des Instandhaltungsteams werden vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen einberufen und geleitet. Folgende Aufgaben hat das Instandhaltungsteam:
• Arbeitseinsätze im laufenden Jahr zu planen und durchzuführen
• Materialbeschaffungen festzulegen
• die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung vorzubereiten und festzulegen
• alle drei Jahre die Wahl der vier Ansprechpartner der Mitglieder
Zum Instandhaltungsteam können sich alle freiwilligen Helfer der Nutzwasserversorgung melden.
9. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der
Stimmenmehrheit nicht mit. Auf Verlangen eines Stimmberechtigten muss über einen Antrag bzw. Wahlvorschlag geheim abgestimmt werden. Bei Abstimmungen, die finanzielle Auswirkungen auf nur einen oder mehrere Versorgungsbereiche haben, sind nur die jeweiligen Mitglieder stimmberechtigt. Bei geheimer Abstimmung gilt der Antrag bzw. Wahlvorschlag bei Stimmengleichheit als abgelehnt.
10. Protokolle sind über die Mitgliederversammlung, die Sitzung des Vorstands und des Instandhaltungsteams anzufertigen. Die Protokolle sind vom Vorsitzenden und dem
Schriftführer zu unterzeichnen. Änderungen der Benutzerordnung und der Satzung können in der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
11. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an. (Wird im Falle der Auflösung über eine außerordentlich einberufenen MV bestimmt)
(z.B. Obst- und Gartenbauverein, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (2.8. zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne von $ 52 AO zu verwenden hat. Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.4.2O12 Geändert/ergänzt auf er ordentlichen Mitgliederversammlung am 06.04.2019
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